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„Prosecco“ ist laut der Veröffentlichung des italienischen Ministeriums für Landwirtschaft vom 17.07.2009 nicht mehr der Name einer Traubensorte, sondern der Name eines streng abgegrenzten
Produktionsgebietes.
Mit dieser Maßnahme ist der Begriff „Prosecco“ endlich geschützt und steht damit in einer Reihe mit anderen Schaumweinregionen wie der Franciacorta oder der Champagne. Der Name Prosecco wird sich damit mittel- und langfristig als Qualitätsbezeichnung für hochwertige Frizzante und Spumante durchsetzen. Eine besondere Aufwertung erfährt die „historische“ D.O.C. Region Valdobbiadene und Conegliano, die ab sofort als D.O.C.G. Region klassifiziert wird.
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